Widerrufsrecht beim Online-Kauf: Was die 14-Tage-Frist wirklich bedeutet
Gefällt nicht, passt nicht: Online-Käufe dürfen Verbraucher meist ohne Begründung widerrufen. Wann die Frist beginnt, wer das Porto zahlt und wo es Ausnahmen gibt.

Die Jacke sitzt zu eng, der Kopfhörer klingt enttäuschend. Beim Kauf im Laden hätte man das vorher gemerkt. Für Online-Käufe gibt das Gesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb ein besonderes Recht: den Widerruf.
14 Tage ohne Begründung
Wer als Verbraucher einen Vertrag über das Internet, per Telefon oder Katalog abschließt, kann ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Händler, etwa per E-Mail oder über ein Formular. Die bloße Rücksendung ohne Erklärung reicht nach heutigem Recht nicht in jedem Fall aus.
Wann die Frist beginnt
Bei Waren beginnt die Frist grundsätzlich, wenn die Ware beim Käufer ankommt. Bei mehreren Teillieferungen zählt die letzte. Voraussetzung ist außerdem, dass der Händler ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist deutlich – längstens auf zwölf Monate und 14 Tage.
Wer das Rücksendeporto zahlt
Der Händler muss den Kaufpreis und die Standardversandkosten der Hinsendung erstatten. Die Kosten der Rücksendung darf er dem Kunden auferlegen, wenn er vorher darauf hingewiesen hat. Viele Shops übernehmen das Porto trotzdem freiwillig.
Ausnahmen
Nicht alles lässt sich widerrufen. Ausgenommen sind unter anderem:
- Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt wurden,
- schnell verderbliche Lebensmittel,
- versiegelte Hygieneartikel, deren Siegel entfernt wurde,
- Ton- und Videoaufnahmen oder Software, wenn die Versiegelung geöffnet wurde.
Wertersatz bei Gebrauchsspuren
Ware darf geprüft werden wie im Laden: anprobieren ja, tagelang tragen nein. Wer sie darüber hinaus nutzt, muss unter Umständen Wertersatz leisten. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher – wer als Unternehmer bestellt, hat es nicht.
