Flug verspätet: Wann Reisende bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen
Drei Stunden zu spät am Ziel? Dann steht Fluggästen in vielen Fällen eine Ausgleichszahlung zu. Wovon die Höhe abhängt und wann Airlines nicht zahlen müssen.

Am Gate leuchtet „Delayed“, und aus dem entspannten Urlaubsstart wird ein langer Tag am Flughafen. Ärgerlich, aber nicht immer umsonst: Die Europäische Union gibt Fluggästen weitreichende Rechte. Wer sie kennt, kann Geld zurückbekommen.
Wann die EU-Regeln gelten
Grundlage ist die Fluggastrechte-Verordnung der EU aus dem Jahr 2004. Sie gilt für Flüge, die in der EU starten, und für Flüge in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Der Text der Verordnung nennt Entschädigungen ausdrücklich nur für Annullierungen und Nichtbeförderung. Der Europäische Gerichtshof hat 2009 jedoch entschieden, dass Passagiere mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel ebenfalls einen Anspruch haben.
Wie viel Geld es gibt
Die Höhe hängt von der Entfernung ab:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer,
- 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei anderen Flügen bis 3.500 Kilometer,
- 600 Euro bei allen übrigen Flügen.
Entscheidend ist die Ankunftszeit am Ziel. Gemeint ist der Moment, in dem sich mindestens eine Flugzeugtür öffnet.
Wann die Airline nicht zahlen muss
Die Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen etwa extreme Wetterlagen oder Sicherheitsrisiken. Technische Defekte gelten dagegen in der Regel als Teil des normalen Flugbetriebs. Im Streitfall entscheiden die Umstände des Einzelfalls.
Unabhängig davon: Betreuung am Flughafen
Bei längeren Wartezeiten muss die Airline außerdem Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang anbieten, bei einer Verschiebung über Nacht auch ein Hotel. Diese Betreuungsleistungen gelten auch dann, wenn keine Entschädigung fällig ist.
So gehen Sie vor
Bordkarte, Buchungsbestätigung und eine Notiz zur tatsächlichen Ankunftszeit aufbewahren. Den Anspruch zuerst schriftlich bei der Airline anmelden. Zahlt sie nicht, helfen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder Verbraucherzentralen weiter, bevor man einen kostenpflichtigen Dienstleister beauftragt.