Digitaler Nachlass: Was mit Konten und Daten nach dem Tod passiert
E-Mails, Fotos in der Cloud, soziale Netzwerke: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Konten vererbt werden. Wie man für den Ernstfall vorsorgt.

Ein Leben hinterlässt heute Spuren in Dutzenden Diensten: im E-Mail-Postfach, in der Foto-Cloud, bei Streaming-Abos und in sozialen Netzwerken. Für Angehörige wird der Zugang dazu schnell zur Hürde, wenn niemand vorgesorgt hat.
Was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Im Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof geklärt, dass der Vertrag über ein Konto bei einem sozialen Netzwerk auf die Erben übergeht (Az. III ZR 183/17). Geklagt hatten Eltern, die Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter wollten. Die Richter verglichen digitale Inhalte mit Briefen und Tagebüchern, die ebenfalls vererbt werden. In einem späteren Beschluss stellte das Gericht klar, dass die Erben das Konto so nutzen können müssen, wie es die Verstorbene konnte – ein Datenexport allein genügt nicht.
Eine Übersicht ist der wichtigste Schritt
Erben müssen erst einmal wissen, welche Konten es überhaupt gibt. Eine Liste sollte Dienste, Nutzernamen und den Ort der Zugangsdaten enthalten. Die Passwörter selbst gehören nicht auf einen Zettel in der Schublade. Besser ist ein Passwortmanager mit Notfallzugang oder ein versiegelter Umschlag an einem sicheren Ort.
Wünsche festhalten
In einer Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, lässt sich bestimmen, wer sich um den digitalen Nachlass kümmert. Dort kann auch stehen, was mit einzelnen Konten geschehen soll: löschen, als Erinnerung erhalten oder Inhalte sichern.
Angebote der Plattformen nutzen
Große Anbieter haben eigene Funktionen für den Todesfall. Je nach Dienst lässt sich ein Nachlasskontakt bestimmen oder festlegen, dass das Konto nach längerer Inaktivität gelöscht oder an eine Vertrauensperson übergeben wird. Die Optionen finden sich meist in den Konto- oder Datenschutzeinstellungen.
Regelmäßig aktualisieren
Konten kommen hinzu, andere werden gekündigt. Ein jährlicher Blick auf die Liste sorgt dafür, dass sie im Ernstfall stimmt. Bei rechtlichen Fragen zu Testament und Vollmacht helfen Notariate weiter.